Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Angebote sind freibleibend. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Bestellungen müssen 1 Tag vor dem Tag der Abholung und 3 Tage vor dem der Lieferung aufgegeben sein.
Stornierungen des Käufers sind dem Verkäufer umgehend mitzuteilen. Sofern die Ware schon geschält ist, kann der Verkäufer danach den vollen Kaufpreis einfordern.
Vereinbarungen über uhrzeitgenaue Anlieferungen sind unverbindlich.
Eine Haftung des Verkäufers für Kosten und Schäden durch Lieferverzögerungen oder notwendig werdender Stornierungen wegen schlechten Wetters oder technischer Schwierigkeiten ist ausgeschlossen.
Die angegebenen Lieferpreise verstehen sich frei Bordsteinkante einer mit unserem Lkw befahrbaren Straße.
Rechnungen sind zahlbar rein netto, ohne jeglichen Abzug, sofort bei Abholung oder bei Anlieferung. Der Verkäufer ist grundsätzlich berechtigt, Ware nur gegen Vorkasse zu liefern.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Bis zu 5% Eintrocknung / Bruch bei Fertigrasen sind üblich und gehen zu Lasten des Käufers. Maßgeblich für die Menge ist das vom Verkäufer festgestellte und auf dem Lieferschein oder der Rechnung vermerkte Maßergebnis.
1 m² Rollrasen (0,40 m x 2,50 m) wiegt 15-20 kg. Jeder Fahrer ist für das Ladegewicht und die Sicherung seiner Ladung selbst verantwortlich.
Jede Abholung bzw. Lieferung ist sofort nach Übernahme zu untersuchen.
Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 24 Stunden nach dem Empfang der Ware schriftlich oder per Fax zu rügen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt; dies gilt auch für Mindermengen.
Bei rechtzeitig nachgewiesenen Mängeln haftet der Verkäufer nur bis zur Höhe des für den Fertigrasen bezahlten Betrages (z. B. kostenloser Ersatz). Eine weitere Haftung wird abgelehnt.
Eine Garantie für das Anwachsen des Rollrasens kann nicht übernommen werden, da die Aufzucht und Pflege in den wichtigen ersten Wochen nach dem Verlegen durch den Verkäufer nicht beeinflusst werden kann.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.